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Pressemitteilung

„Neuer EU-Vertrag hebelt Grundgesetz aus“

ÖDP-Chef Buchner: Neoliberale Wirtschaftspolitik erhält Verfassungsrang

Der Bundesvorsitzende der ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei), Professor Dr. Klaus Buchner, hielt vor zahlreichen interessierten Zuhörern im Sailer Keller in Traunstein einen interessanten, teilweise beängstigenden Vortrag zu den Auswirkungen des neuen EU-Reformvertrages, auch „Lissabon-Vertrag“ genannt. Er bezeichnet sich selbst als „begeisterten Europäer“, wenn es um die Sehnsucht nach Frieden, Gemeinsamkeit und wirtschaftlicher Zusammenarbeit zwischen den Völkern geht. Aber was mit dem neuen Reformvertrag auf uns zukomme, habe mit den einstigen Idealen einer „Europäischen Gemeinschaft“ nicht mehr viel zu tun. Der neue EU-Reformvertrag drücke deutlich aus, dass verstärkt wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund rückten und die Beteiligung der Menschen verhindert werden solle. Die EU-Kommission wird laut Buchner nicht wie beispielsweise die deutsche Regierung demokratisch gewählt, sondern jedes Mitgliedsland bestimmt einen Kommissar. Da die Kommission nur Verwaltungsfachleute beschäftigt, sei sie in Fachfragen auf die Zuarbeit von allein 13000 registrierten Lobbygruppen von Konzernen und Wirtschaftsverbänden angewiesen, die logischerweise die Entscheidungen in ihrem Sinn beeinflussen wollten. „Die enorme Machtfülle der Kommission wird nicht durch das EU-Parlament kontrolliert, das nur die Gesetze abnicken darf, die die Kommission ausarbeitet“, moniert Prof. Buchner. Der große Einfluss, den die EU-Politik auf nationaler Ebene spiele, werde daran ersichtlich, dass heute bereits 85% der im Bundestag verabschiedeten Gesetze die Umsetzung entsprechender EU-Verordnungen beträfen.

Der ÖDP-Chef hat Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den EU-Reformvertrag eingereicht, weil darin eine neoliberale Wirtschaftsordnung Verfassungsrang erhalten soll. Privatisierung, unregulierte Finanzmärkte und freier Warenverkehr hätten Vorrang vor sozialen Gesichtspunkten. „Sozialgesetze dürfen nur dann noch erlassen werden, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht stören. Die Auswirkungen auf Hartz IV und auf Mindestlöhne kann man sich ausmalen“, kritisiert Buchner. „Ein Recht auf Arbeit sieht der neue EU-Vertrag genau so wenig vor wie ein Recht auf soziale Absicherung, ein Auseinanderklaffen der Schere zwischen Arm und Reich ist damit auf lange Sicht vorprogrammmiert“. Die Pläne zur Privatisierung von ureigensten Aufgaben des Staates, wie Wasser- und Energieversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Schulen, Krankenhäuser dürfen nach Ansicht der ÖDP nicht verwirklicht werden. „Erfahrungen in anderen Ländern und auch schon hierzulande, z.B. die privatisierte Wasserversorgung in Berlin, zeigen: wenn der Staat die nur ihm zustehende Lenkungsfunktion komplett aus der Hand gibt, steigen die Preise drastisch und die Qualität der Leistungen sinkt“, mahnt Buchner.

Neben dem mangelnden Mitspracherecht des EU-Parlamentes bei Handelsabkommen und in der Agrarpolitik sei die Missachtung des Parlamentes besonders gravierend in der Außen- und Verteidigungspolitik. Sollte der neue EU-Vertrag Gültigkeit erhalten, ermögliche er Entscheidungen des Ministerrates über Militäreinsätze der EU, auch außerhalb des EU-Gebietes, ohne dass das EU-Parlament oder ein anderes Parlament eines Mitgliedsstaates mitbestimmen könne. Besonders beängstigend sei, dass Kriegseinsätze zur Wahrung der Interessen der EU, z.B. Sicherung von Erdöl, von der UNO nicht mehr gebilligt werden müssten und die nationalen Regierungen sich dieser Pflicht nicht entziehen könnten. Selbst eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof solle ausgeschlossen werden. Menschenrechte würden stark eingeschränkt: „Gewaltanwendung bis zu einer eventuellen Tötung wird legalisiert, wenn sie unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand niederzuschlagen. Ob eine heute als harmlos eingestufte Demonstration dann als Aufruhr definiert wird, sagt der Vertrag nicht aus!“, bemängelt Buchner in seinem engagierten Vortrag. Ein wesentlicher Gesichtspunkt unseres Grundgesetzes, nämlich die Verhinderung eines Angriffskrieges, würde mit dem EU-Reformvertrag ausgehebelt. „Der Lissabon-Vertrag verwandelt die Europäische Union in einen Bundesstaat, der demokratische Rechte mit Füßen tritt. Er verpflichtet mit der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ zu einer aggressiven Militärpolitik, die dem Friedensgebot der UNO-Charta, den Nürnberger Prinzipien von 1950 und dem deutschen Grundgesetz widerspricht. Das bedeutet: Der Vertrag von Lissabon ist ein Bruch internationalen Rechts, sowie eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Völkerrechts und des Grundgesetzes“, so der ÖDP-Bundesvorsitzende.

Buchners Hoffnung richte sich darauf, dass sich das Bundesverfassungsgericht seinen Argumenten und denen der übrigen Kläger nicht verschließe, damit wir ein soziales, demokratisches und vor allem friedliches Europa schaffen könnten, und dass viele Menschen die Ökologisch-Demokratischen Partei in das Europaparlament wählten, denn alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien, mit Ausnahme der „Linken“, hätten diesem Vertrag zugestimmt.


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