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Antrag / Anfrage / Rede

Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen

 

 

 

 

 

 

Antrag

der BP-ÖDP-FDP Ausschußgemeinschaft


Keine

Gentechnik auf kommunalen Flächen


Sehr

geehrter Herr Landrat Strobl!


Wir bitten, dem Kreistag folgende

Beschlüsse und Empfehlungen zur Beratung und Entscheidung

vorzulegen:


  1. Auf landkreiseigenen Flächen ist der Anbau von genverändertem Saat- und Pflanzgut untersagt, solange nicht sichergestellt ist, dass keine unkontrollierte Ausbreitung erfolgen kann. Bei der Neuverpachtung und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird der Pächter vertraglich verpflichtet, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten.

  2. Der Kreistag des Landkreises Traunstein empfiehlt den Gemeinden des Landkreises, ebenfalls entsprechende Beschlüsse zu beraten und zu fassen.

  3. Der Kreistag des Landkreises Traunstein empfiehlt den Landwirten und Gartenbaubetrieben des Landkreises, auf eigenen und auf Pachtflächen vom Anbau gentechnisch veränderten Saat- und Pflanzguts abzusehen. Landwirtschaftliche Verbände sind von diesen Beschlüssen ebenfalls in Kenntnis zu setzen mit der Bitte um entsprechende Unterstützung bei der Beratung ihrer Mitglieder.



Begründung:

Neben

den ökologischen Risiken wie z. B. Herbizidresistenz,

Insektenresistenz oder

unkontrollierte Einkreuzung in artverwandte Pflanzen bringt

die Gentechnik auch ein derzeit nicht abschätzbares

Gefahrenpotential für Verbraucher(innen) wie z.B.

die Entstehung neuer Allergien, die Ausbreitung von

Antibiotikaresistenzen bei Krankheitserregern oder das Auftreten

unerwünschter Inhaltsstoffe.

Dennoch

wird derzeit an zahlreiche Nutzpflanzenarten gentechnisch

experimentiert. 1999 wurde erstmals gentechnisch verändertes Saatgut

in größerem Umfang in Deutschland zum Verkauf angeboten, in erster

Linie transgener, herbizid- und insektenresistenter Mais der Firma

„Novartis“. In der Bundesrepublik darf der Mais in Verkehr

gebracht werden, nachdem das Bundessortenamt eine Ausnahmegenehmigung

erteilt hat.

Der

kommerzielle Anbau transgener Pflanzen stellt eine neue Stufe der

Gentechnikanwendung dar. Die in der Bundesrepublik bisher

durchgeführten Freisetzungen fanden allein zu sogenannten

Forschungszwecken statt. Transgene Sojabohnen dürfen zwar in die EU

seit 1996 zu Verarbeitungszwecken eingeführt, jedoch nicht

freigesetzt werden.

In

anderen europäischen Ländern bestehen bereits Einfuhr- und

Anbauverbote für eine Reihe transgener Pflanzen. Ein Verzicht auf

den Anbau transgener Pflanzen ist auch zum Schutz der kommerziellen

und ökologischen Landwirtschaft notwendig, da es sonst immer

schwieriger wird, gentechnikfreie Lebensmittelproduktion zu

gewährleisten.

Die

Auswirkungen einmal freigesetzter Gentechnik sind unumkehrbar. Die

Mehrheit der deutschen Bevölkerung steht der auch wissenschaftlich

umstrittenen Gentechnik kritisch gegenüber. Wir sollten deshalb ein

Zeichen setzen für die Erzeugung von und die Versorgung der

Verbraucher mit risikofreien, hochwertigen Lebensmitteln.

Die Gentechnikgesetzgebung fällt zwar

generell in die Zuständigkeit der EU und der Länder. Gleichwohl hat

jeder private und öffentliche Grundbesitzer das Recht, über seine

Flächen im Rahmen bestehender Gesetze selbst zu verfügen.

Obengenannte Beschlüsse erscheinen zwar angesichts des geringen

Grundbesitzes von Landkreis und Gemeinden wirkungslos, aber die

Symbolwirkung für Erzeuger und Verbraucher sollte nicht unterschätzt

werden.


Für die BP, ÖDP, FDP, mit freundlichen Grüßen


Alfons Baumgartner, Peter Holzner, Hans Schupfner

Felix Weingarten, Astrid Obinger

Wolfgang von Strauch

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